Das Aufgabenspektrum des Helfersprechers ist weitreichend: Er vertritt die Interessen der Helfer/innen gegenüber dem Ortsbeauftragten, als auch unter den Helfer/innen selbst. Darüber hinaus wirkt er bei Personalentscheidungen sowie der Beantragung von Auszeichnungen mit.
Auch die Gestaltung und Weiterentwicklung des Ortsverbandes, zusammen mit dem Ortsbeauftragten soll Teil seines Engagements sein.
Premiere bei dieser Wahl: Nach der neuen „Mitgestaltungsrichtlinie“ vom 1.September 2016 waren bereits Helfer/innen wahlberechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet hatten.